Kosten

Private Krankenversicherung und Beihilfe 

Im Normalfall wird die Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfe übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Leistung bezüglich der Durchführung einer Verhaltenstherapie, da die genehmigten Leistungen sich zwischen den Krankenkassen unterscheiden können. Unser Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). 
Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie können Sie ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse anfordern. 

Gesetzlich Versicherte 

Leider können wir nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Kostenerstattung. Ob diese genehmigt wird, hängt von ihrer Krankenkasse ab. Hierfür müssen Sie nachweisen, dass Sie keine kassenärztlich zugelassene Psychotherapeut*innen finden können, die Sie in zumutbarer Wartezeit und annehmbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort behandeln können. 

Einen Überblick und weitere Informationen über das Kostenerstattungsverfahren finden Sie in der aktuellen Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer
Bitte informieren Sie sich auf unserer Startseite, ob die Warteliste für Kostenerstattung geöffnet ist.

Selbstzahlende 

Eine weitere Möglichkeit besteht darin die Kosten der Therapie selber zu tragen. Diese richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). 

Paartherapie 

Die Kosten einer Paartherapie werden leider nicht von der Krankenversicherung/Beihilfe übernommen und müssten als Selbstzahler*innen-Leistung übernommen werden.