Kosten
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Im Normalfall wird die Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfe übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Leistung bezüglich der Durchführung einer Verhaltenstherapie, da die genehmigten Leistungen sich zwischen den Krankenkassen unterscheiden können. Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie können Sie ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse anfordern.
Gesetzlich Versicherte
Leider können wir nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Kostenerstattung. Ob diese genehmigt wird, hängt von ihrer Krankenkasse ab. Hierfür müssen Sie nachweisen, dass Sie keine kassenärztlich zugelassene Psychotherapeut*innen finden können, die Sie in zumutbarer Wartezeit und annehmbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort behandeln können.
Einen Überblick und weitere Informationen über das Kostenerstattungsverfahren finden Sie in der aktuellen Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer.
Selbstzahlende
Eine weitere Möglichkeit besteht darin die Kosten der Therapie selber zu tragen. Diese werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) berechnet. Die Gebührenordnung liegt bei 100,55 € pro Sitzung (50 min).
Paartherapie
Die Kosten einer Paartherapie werden leider nicht von der Krankenversicherung/Beihilfe übernommen. Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt 120,00 €.